Schlechtwetterinformationen – Anordnung des Unterrichtsausfalls durch den Schulträger
Bei extremen Wetterbedingungen wie Eis oder Schnee entscheidet der Landkreis Hameln-Pyrmont, ob der Unterricht an allen oder einzelnen Schulen ausfällt.
Der Schulträger ordnet gegebenenfalls den Unterrichtsausfall an und informiert darüber ab kurz nach 6:00 Uhr durch Durchsagen im Radio (NDR). Zudem wird eine Meldung auf den Internetseiten des Schulträgers veröffentlicht. Eine weitere zuverlässige Informationsquelle ist die Verkehrsmanagementzentrale Niedersachsen, die unter der Adresse https://www.vmz-niedersachsen.de/ aktuelle Informationen bereitstellt. Bitte klicken Sie auf das Stichwort „Schulausfälle“. (Hinweis: Diese Webseite kann im Ernstfall überlastet sein!)
Wird ein Unterrichtsausfall angeordnet, entfällt auch die Schülerbeförderung.
Alle Schülerinnen verbleiben im Rahmen des selbstorganisierten Lernens zu Hause. Die Elisabeth-Belling-Gesamtschule bietet für Schülerinnen, die trotz des Unterrichtsausfalls zur Schule kommen müssen, eine Notbetreuung an.
Vorgehensweise bei ausbleibenden Durchsagen
Was ist zu tun, wenn keine Durchsage für unsere Schule erfolgt?
Die Erziehungsberechtigten entscheiden eigenverantwortlich, ob der Schulweg für ihr Kind gefährlich ist. Wenn sie diese Frage mit „Ja“ beantworten, behalten sie ihr Kind für den Tag zu Hause.
In diesem Fall bitten wir um eine kurze schriftliche Mitteilung, dass die Entscheidung, das Kind aufgrund der extremen Witterungsbedingungen zu Hause zu lassen, von den Erziehungsberechtigten getroffen wurde und nicht von den Kindern selbst.
