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Nutzungsbedingungen für ausgegebene Transponder durch die
                           
Elisabeth-Belling-Gesamtschule

 

 

(1) Aus organisatorischen Gründen werden für die Verwaltung der Schließanlagen und Transponder Name und Kontaktdaten des Nutzers und der Erziehungsberechtigten für den Zeitraum der Transponderausgabe gespeichert.

 

(2) Bei zeitlich begrenzten Zutrittsberechtigungen, ist der Transponder nach Ablauf der Gültigkeit bei der Ausgabestelle abzugeben. Andernfalls wird dieser vier Wochen nach Ablauf dem Inhaber in Rechnung gestellt.

 

(3) Der Empfänger ist für eine sichere Aufbewahrung und den Gebrauch des Transponders verantwortlich und hat ihn vor Verlust oder Diebstahl zu schützen. Transponder sollen weder unnötig mitgeführt werden, noch in abgestellten Kraftfahrzeugen verbleiben.

 

(4) Der Empfänger trägt alle Folgen eines schuldhaften Verlustes. Neben den Kosten der Ersatzbeschaffung kann eine erneute Prüfung der Zugangsrechte erfolgen.

 

(5) Jegliche Weitergabe des Transponders an Dritte ist untersagt.

 

(6) Es ist untersagt, Schließmechanismen durch Hilfsmittel zu umgehen und damit den Zutritt Dritter zu ermöglichen.

 

(7) Der Haftungsanspruch besteht für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.

 

(8) Pro Transponder erheben wir ein Pfand von 10€. Diese sind bei der Ausgabe zu bezahlen. Das Pfand wird bei Rückgabe des Transponders wieder zurückerstattet.

 

(9) Der Verlust eines Transponders ist unverzüglich im Sekretariat der Elisabeth-Belling-Gesamtschule, oder per Email unter ebg@hameln.de zu melden. Sofern der Verlust des Transponders unverzüglich gemeldet wird, besteht grundsätzlich kein Haftungsanspruch seitens der Elisabeth-Belling-Gesamtschule gegenüber dem Nutzer. Sollte der Verlust jedoch verspätet gemeldet werden oder eine grobe Fahrlässigkeit vorliegen, kann der Nutzer für Schäden, die sich aus dem Missbrauch eines verlorenen Transponders (Diebstahl, Vandalismus, etc.) ergeben, im gesamten Umfang haftbar gemacht werden.

 

(10) Die Kosten für die Beschaffung eines Ersatztransponders sind von demjenigen zu tragen, der den Transponder verliert. 

 

(11) Werden als verloren gemeldete Transponder wiedergefunden, müssen sie unverzüglich an die Elisabeth-Belling-Gesamtschule zurückgegeben werden. Verauslagte Kosten für bereits beschaffte Transponder werden nicht erstattet.

 

(12) Transponderinhaber, die unsachgemäß mit dem Schließsystem umgehen, haften für die dadurch entstehenden Schäden. 

 

(13) Bei schwerwiegenden Verstößen können die übergebenen Transponder eingezogen bzw. gesperrt werden. 

 

(14) Öffnungs- und Schließvorgänge der Transponder werden vom jeweiligen Zylinder in einer Historie mit Zeit und Datum abgespeichert. Die Daten können bei berechtigtem Interesse 

(z.B. Vandalismus, unberechtigte Nutzungen, Schäden am Gebäude, etc.) von der Elisabeth-

Belling-Gesamtschule ausgelesen werden.

 

(15) An Personen, die dieses Merkblatt nicht anerkennen, werden keine Transponder ausgegeben. 

 

(16) Transponder werden nur gegen persönliche Unterschrift der/des Erziehungsberechtigten ausgegeben. Mit der Unterschrift erkennt der Erziehungsberechtigte und Empfänger die Bedingungen dieses Merkblattes an. 

 

(17) Die Transponder werden mit einer Gültigkeit von 6 Monaten ausgegeben und müssen regelmäßig am Terminal in der Mensa aktualisiert werden.

 

(18) Der Transponder kann nur zu den Geschäftszeiten der Elisabeth-Belling-Gesamtschul genutzt werden. In der Regel sind diese von Montag - Donnerstag 07.00 - 17.00 Uhr und am Freitag von 07.00 - 15.00 Uhr. In den Schulferien bleibt der Fahrradkeller geschlossen.

 

(19) Eine individuelle Sicherung (z.B. Fahrradschloß) der abgestellten Fahrräder etc. ist weiterhin dringend erforderlich. Die Stadt Hameln als Schulträger übernimmt keine Haftung bei Diebstahl oder Beschädigungen.

Unterschrift der/des Erziehungsberechtigten

Kontakt

  Basbergstr. 112, 31787 Hameln

  05151/2021391

  ebg@hameln.de